Vereinsmitglied werden ?
Hier einige wichtige Informationen:
Wir unterscheiden zwischen einer aktiven und passiven Mitgliedschaft. Der Pächter eines Liegeplatzes ist aktives Mitglied beim SVLF e.V. und in Versammlungen stimmberechtigt.
Ständige Begleitpersonen, Partner des aktiven Mitgliedes/Vertragsinhabers müssen als "passives Mitglied" beim Verein angemeldet sein.
"Jugendliche Mitglieder" sind zur Teilnahme am umfangreichen Jugendprogramm des SVLF e.V. berechtigt.
Mit einem Klick auf das Wort GEBÜHREN erfahren Sie mehr.
Bitte füllen Sie pro Person den unten angefügten Mitgliedsantrag aus. Sie erhalten umgehend eine Antwort mit allen weiteren Details - vielen Dank !
Viele Grüße ... der Vorstand