Die Slip und Infrastrukturpauschale ist eine technische Umlage für den kranenden Gastlieger und entspricht von der Sachlogik der Hafengebühr, die der Mieter eines Liegeplatzes beim SVLF e.V. entrichten muss.
Die Slip und Infrastrukturpauschale ist dann vom Gastlieger zu zahlen, wenn er über unsere Infrastruktur sein Boot slipt oder vom und ins Winterlager krant.
Sie ist somit die Beteiligung des Gastliegers an den Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur, des Vorplatzes und beträgt pro laufendem Meter 1,00 € der auf ganze Meter aufgerundeten Bootslänge über alles.
Dieser Beitrag ist unaufgefordert am BEAS Automaten zu entrichten.